Wie gebe ich den Härtefall für den EBZ-ZE-Antrag ein?
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Letztes Update: vor 2 Jahren
In der Anlage 14d des BMV-Z ist folgendes zur Zuschusshöhe und Härtefall definiert:
Zuschusshöhe und Härtefall
Im Feld „Zuschusshöhe“ ist die voraussichtliche Zuschusshöhe auf Grund des vorgelegten Bonushefts bzw. der Informationen im PVS des Zahnarztes anzugeben: 60 %, 70 % oder 75 %.
Im Feld „Härtefall“ ist ein „Ja“ einzutragen, wenn nach Einschätzung des Zahnarztes ein Härtefall vorliegt.
Voraussetzungen
- Der EBZ-ZE befindet sich im HKP-Status "Eingabe".
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie die Checkbox Härtefall.
- Geben Sie in das Feld Festzuschuss die voraussichtliche Zuschusshöhe 60 %, 70 % oder 75 % ein.
Hinweis: Der Härtefall wird im EBZ-ZE-Antrag zunächst von der Krankenkasse geprüft. Wenn der Härtefall von der Krankenkasse genehmigt wird, aktivieren Sie im EBZ-ZE im HKP-Status "Genehmigt" die Checkbox Härtefall. Im Feld Festzuschuss ändert sich die Zuschusshöhe dadurch automatisch auf 100%.