Wie kann ein EBZ-Antrag korrigiert und erneut versendet werden?

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Letztes Update: vor 2 Jahren

Die Möglichkeiten und die Vorgehensweise, um einen EBZ-Antrag zu korrigieren, hängen von seinem aktuellen EBZ-Status ab.

EBZ-Antrag noch nicht versendet

Wenn der EBZ-Antrag noch nicht über KIM versendet wurde, kann er im HKP-M > EBZ-Nachrichten verworfen werden.


Vorgehensweise

  1. EBZ-Behandlungsplan aufrufen.
  2. HKP-M > EBZ-Nachrichten öffnen.
  3. EBZ-Antrag verwerfen: Bei dem EBZ-Antrag auf das Menü-Button (drei senkrechte Punkte) klicken und den Verwerfen-Button (Halteverbot-Symbol) wählen.
  4. Im EBZ-Behandlungsplan die Änderungen vornehmen und speichern.
  5. Versand-Prozess über den Versenden-Button (Papierflieger-Symbol) starten.

EBZ-Antrag im EBZ-Status "Fehlerhaft" oder "Abgelehnt"

Wenn der EBZ-Antrag den EBZ-Status "Fehlerhaft" oder "Abgelehnt" hat, kann – nach der Korrektur – ein neuer EBZ-Antrag versendet werden.


Vorgehensweise

  1. EBZ-Behandlungsplan aufrufen.
  2. Im EBZ-Behandlungsplan die Änderungen vornehmen und speichern.
  3. Versand-Prozess über den Versenden-Button (Papierflieger-Symbol) starten.

EBZ-Antrag im EBZ-Status "Genehmigt"

Um einen bereits von der Krankenkasse genehmigten EBZ-Behandlungsplan zu ändern, muss ein EBZ-Änderungsantrag eingereicht werden.


Vorgehensweise

  1. EBZ-Behandlungsplan aufrufen, für den ein Änderungsantrag erstellt werden soll.
  2. Den EBZ-Behandlungsplan über den Button Status in den HKP-Status "Eingabe" setzen.
  3. Im EBZ-Behandlungsplan die Änderungen vornehmen und speichern.
  4. Versand-Prozess über den Versenden-Button (Papierflieger-Symbol) starten.

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