Was ist die Zahnarztnummer (ZANR)?
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Letztes Update: vor 2 Jahren
Am 01.01.2023 wurde die neue personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR) verpflichtend eingeführt. Die zuständige KZV vergibt dazu eine Zahnarztnummer an Zahnärzte, die in das Zahnarztregister eingetragen sind, insbesondere an:
- Freiberuflich tätige Vertragszahnärzte
- Angestellte Zahnärzte
- Ermächtigte Zahnärzte
- Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen
Verwendung
Die personenbezogene Zahnarztnummer muss im kassenzahnärztlichen Bereich künftig für folgendes verwendet werden:
- Analoge und digitale Formulare aus dem zahnärztlichen Bereich
- Analoge und digitale Formulare aus dem ärztlichen Bereich
- Abrechnungen (dort müssen je Behandlungsfall die Zahnarztnummern der beteiligten Zahnärzte an die Abrechnungsmodule übergeben werden)