Muss die Zahnarztpraxis dem Patienten auch den eAU-Ausdruck für den Arbeitgeber mitgeben?

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Letztes Update: vor 2 Jahren

Da die Arbeitgeber erst seit dem 01.01.2023 die AU bei der Krankenkasse abholen müssen/sollen, raten wir Ihnen, dem Patienten noch beide Ausdrucke mitzugeben. Sollte der Arbeitgeber Probleme haben, kann der Patient den Ausdruck liefern, ohne erneut zu Ihnen in die Praxis kommen zu müssen.

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