Was sind die Voraussetzungen für die Signatur mit dem elektronischen HBA?

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Letztes Update: vor 2 Jahren

Für die Signier-Funktionalität muss eine Anbindung an die E-Health- Telematikinfrastruktur (TI) vorhanden und in charly eingerichtet sein.


Um ein signiertes Dokument versenden zu können (z.B. eine eAU an die Krankenkasse), muss zudem KIM4charly eingerichtet sein.


Folgende Komponenten sind notwendig:

  • E-Health-Konnektor (ab Version PTV3).
  • Elektronischer Praxisausweis (SMC-B).
  • Elektronischer Heilberufsausweis (HBA).
  • Stationäres E-Health-Kartenterminal.
  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter (auch „KIM-Provider“). Von diesem erhält die Praxis eine KIM-E-Mail-Adresse.
  • KIM-Clientmodul (Software) Ihres KIM-Anbieters. Die Software muss auf dem Server der Praxis installiert sein.
  • Eintrag als identitätsgeprüfter KIM-Teilnehmer im Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur.
  • HBA ist im Portal des Kartenherausgebers freigeschalten.
  • HBA ist mit Hilfe von charly aktiviert (Transport-PIN entfernt).
  • HBA ist in der Signatur-Anwendung hinzugefügt.
  • Konnektor ist für "Stapelsignatur" konfiguriert und die Komfortsignatur ist nicht aktiviert.

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